Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12 KL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19289
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12 KL (https://dejure.org/2012,19289)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.2012 - L 11 KR 124/12 KL (https://dejure.org/2012,19289)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - L 11 KR 124/12 KL (https://dejure.org/2012,19289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12
    Die durch den Schließungsbescheid vom 02.11.2011 erfolgte Ausübung der Staatsaufsicht erschöpft sich regelmäßig allein in der Wahrung des Gleichgewichts zwischen Staat und Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2007- B 1 A 3/06 R -).

    Das Aufsichtsrecht ist nicht dazu bestimmt, dem Individualinteresse Einzelner zu dienen (BSG, Urteile vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R - und 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R -).

    Ebenso wenig wie ein Dritter daher Ansprüche gegen eine Aufsichtsbehörde auf ein aktives Einschreiten gegen den der Aufsicht unterstellten Sozialleistungsträger daraus ableiten kann, dass über den Inhalt materiell-rechtlicher Normen gestritten wird, die (möglicherweise) auch den Schutz des Dritten zum Gegenstand haben, kann sich der Dritte gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde wenden (BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R -).

    Diese Sichtweise ist auch deshalb geboten, weil im sozialversicherungsrechtlichen Aufsichtsverhältnis grundsätzlich ein anderer Maßstab für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer angegriffenen Aufsichtsmaßnahme anzulegen ist, als er für die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungshandeln im Verhältnis zwischen Bürger und Staat allgemein gilt (BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R -); denn Prüfungsmaßstab der Aufsichtsbehörde ist nach dem Grundsatz der maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht (lediglich), ob allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe überschritten worden sind, wobei der beaufsichtigten Behörde ein gewisser, von der Aufsicht zu beachtender Bewertungsspielraum zusteht, sofern sich das Handeln oder Unterlassen des Beaufsichtigten im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren bewegt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R - m.w.N.).

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12
    Das Aufsichtsrecht ist nicht dazu bestimmt, dem Individualinteresse Einzelner zu dienen (BSG, Urteile vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R - und 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R -).
  • BSG, 18.05.1988 - 8 RR 36/83

    Kasseneigene Selbstabgabestelle für Heil- und Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12
    An dem Rechtsverhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und Selbstverwaltungsträger sind ausschließlich die aufsichtsführende Körperschaft (hier die Beklagte) und der beaufsichtigte Selbstverwaltungsträger (hier die BKK I) beteiligt; denn die Rechtskontrolle ist ein interner Vorgang innerhalb der öffentlichen Verwaltung, bei der über Rechte und Pflichten nur des Selbstverwaltungsträgers entschieden wird (BSG, Urteil vom 18.05.1988 - 1/8 RR 36/83 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12
    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat - insbesondere auch im Hinblick auf Art. 101 Grundgesetz (GG) und § 59 SGG - keinen Bedarf für eine erweiternde oder analoge Anwendung der Ausnahmevorschrift (hierzu eingehend Senat, Beschlüsse vom 29.05.2012 - L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B - sowie 07.05.2012 - L 11 SO 108/12 B -) des § 29 Abs. 2 Nr. 2 SGG für Fälle, in denen ein Dritter behauptet, von einer Aufsichtsangelegenheit betroffen zu sein.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 11 SO 108/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12
    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat - insbesondere auch im Hinblick auf Art. 101 Grundgesetz (GG) und § 59 SGG - keinen Bedarf für eine erweiternde oder analoge Anwendung der Ausnahmevorschrift (hierzu eingehend Senat, Beschlüsse vom 29.05.2012 - L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B - sowie 07.05.2012 - L 11 SO 108/12 B -) des § 29 Abs. 2 Nr. 2 SGG für Fälle, in denen ein Dritter behauptet, von einer Aufsichtsangelegenheit betroffen zu sein.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 11 KR 2269/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtvorliegen einer Aufsichtsangelegenheit iS

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12
    Demzufolge muss die Klage von einer Körperschaft erhoben werden, die der Aufsicht unterliegt oder unterliegen könnte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2011 - L 11 KR 2269/11 KL -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 11 KA 21/15

    Kassenarztvergütung; Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht zur Fortbildung; Keine

    Der mögliche Wortsinn ist die Grenze der Auslegung (hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 - Senat, Urteil vom 15.03.2013 - L 11 KA 45/12 - Beschlüsse vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -, 24.09.2012 - L 11 U 416/12 B -, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12 KL - und 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - Zippelius, Juristische Methodenlehre, 10. Auflage, 2006, S. 47; Kriele, Theorie der Rechtsgewinnung, 2. Auflage, 1976, S. 221).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - L 11 KA 49/13
    Die Grenze des möglichen Wortsinns ist auch die Grenze der Auslegung (Zippelius, Juristische Methodenlehre, 10. Auflage, 2006, § 9 II a); hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 - Senat, Urteil vom 15.05.2013 - L 11 KA 45/12 - Beschlüsse vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER, 24.09.2012 - L 11 U 416/12 B -, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12 KL - und 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER -).
  • LSG Sachsen, 17.01.2020 - L 1 KA 21/18
    Mit seiner Wortwahl bezeichnet § 29 Abs. 2 Nr. 2 SGG daher keineswegs die Hauptbeteiligten des gerichtlichen Verfahrens (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.05.2012 - L 11 KR 77/12 KL - juris Rn. 14; Beschluss vom 18.04.2012 - L 11 KR 124/12 KL - juris Rn. 18) und erfasst nicht nur Klagen von Verwaltungsträgern, die der Aufsicht unterliegen oder unterliegen könnten (so aber LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2011 - L 11 KR 2269/11 KL - juris Rn. 13; LSG Hamburg, Urteil vom 28.06.2012 - L 1 KR 148/11 - juris Rn. 32; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.04.2012 - L 11 KR 660/11 KL - juris Rn. 24).

    Eine derart restriktive Auslegung des § 29 Abs. 2 Nr. 2 SGG, die - mit Blick auf die fehlende drittschützende Wirkung des Aufsichtsrechts (dazu BSG, Urteil vom 12.03.2013 - B 1 A 1/12 R - juris Rn. 17; Urteil vom 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R - juris Rn. 20; Urteil vom 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R - juris Rn. 62; ebenso BSG, Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R - juris Rn. 27; siehe aber auch BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 32/10 R - juris Rn. 15; Urteil vom 17.11.1999 - B 6 KA 10/99 R - juris Rn. 16) - bei Klagen Drittbetroffener die erstinstanzliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte verneint, ist durch den Ausnahmecharakter dieser Vorschrift nicht geboten, und zwar auch nicht mit Blick auf das Verfasssungsrecht (so aber LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2011 - L 11 KR 2269/11 KL - juris Rn. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2012 - L 11 KR 124/12 KL - juris Rn. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.01.2019 - L 3 KA 54/18 KL - nicht veröffentlicht; Stotz in: jurisPK-SGG, § 29 Rn. 27).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht